Skip to main content

Förderung - Sport

Anträge auf Unterstützung für Sportvereine

Sportrichtlinie | Stadt Ribnitz-Damgarten, 13.04.2016

Die Bedeutung des Sports ist weitreichend. Seine sozialen sowie seine Freizeit-, Gesundheits- und Bildungswerte sind ausreichend belegt und politisch anerkannt.

Sportliche Betätigung fördert das soziale Engagement, die Verständigung zwischen den Generationen und den Menschen verschiedener Herkunft. Diese Eigenschaften, gekoppelt mit den gesellschaftlichen Bedingungen führen zu einer ständig steigenden Zahl von Sportinteressierten.

In Anerkennung dieser Bedeutung des Sports wird die nachfolgende Richtlinie abgefasst.

Die kommunale Sportförderung erfasst grundsätzlich die gesamte sportbegeisterte Bevölkerung. Die hierzu bereitgestellten Mittel sollen gezielt auf diejenigen Aktivitäten gerichtet sein, die eindeutig dem Sport zu zuordnen sind.

1.0 Grundsatz
Die Stadt Ribnitz-Damgarten stellt im Haushaltsjahr des jeweiligen Jahres Gelder zur Sportförderung bereit.

Auf Zuschüsse nach dieser Richtlinie besteht kein Rechtsanspruch. Ihre Bewilligung hängt von der Haushaltsbeschlussfassung ab.

2.0 Zuwendungszweck, Rechtsgrundlage
Folgende Prioritäten werden festgelegt:
- Förderung des Kinder- und Jugendsports,
- Förderung der ehrenamtlichen Sportarbeit,
- Förderung des Behindertensports
- Förderung ausgewählter Sportveranstaltungen

3.0 Zuwendungsempfänger
Zuwendungsberechtigt sind Sportvereine, die eine vom Finanzamt anerkannte Gemeinnützigkeit nachweisen, in das Vereinsregister des Amtsgerichtes Ribnitz-Damgarten eingetragen und in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten aktiv und ansässig sind. Die Antragsteller müssen dem KSB Vorpommern/Rügen angehören und Mitglied im LSB M-V sein.
Für den Profisport werden keine Zuwendungen gewährt.

4.0 Zuwendungsvoraussetzungen
Die zuwendungsrechtlichen Bewilligungsvoraussetzungen sind entsprechend dem §44 der Landeshaushaltsordnung MVP, mit den dazugehörigen Verwaltungsvorschriften und in der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik geregelt.

5.0 Zahlungen von Zuschüssen
5.1. Den in Ribnitz-Damgarten ansässigen Sportvereinen wird jährlich für jedes aktive Mitglied bis zum vollendeten 18.Lebensjahr ein Sockelbetrag zur Verfügung gestellt. Dieser richtet sich nach den jährlichen zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Als Grundlage der Bezuschussung dienen die Angaben des Kreissportbundes über die Mitgliederzahlen.
5.2. Besondere sportliche Aktivitäten in der Bernsteinstadt Ribnitz-Damgarten, wie Sportfeste, Pokalwettkämpfe, Meisterschaften, internationale Wettkämpfe, und Regatten werden finanziell unterstützt. Die Höhe der Zuschüsse ist differenziert vom zuständigen politischen Gremium festzulegen. Die Festbetragsfinanzierung für Ferien- und Freizeitmaßnahmen beträgt max. 15,00€ pro Kinde€

Excel-Vorlage | Verwendungsnachweis Vereine

Excel-Vorlage | Zuschuß 15€

Excel-Vorlage | Entfernungspauschale

Stand 2014

Excel-Vorlage | Tagegeld-Fahrkostenabrechnung

Stand 2015

Sportarten

für jeden das Passende

 

Sportvereine

Teamgeist gefragt

 

Sportstätten

Städtische Sporteinrichtungen