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Grundstück im Rostocker Landweg zur Wohnbebauung

ca. 4.400 m² im Stadtteil Ribnitz

Die Stadt Ribnitz-Damgarten bietet interessierten Investoren ein Baugrundstück nebst aufstehender Gebäude mit einer Größe von ca. 4.400 m² (lt. Grundbuch 4.857 m²) im Stadtteil Ribnitz im Rostocker Landweg 6 zur Bebauung an.

Das Grundstück in der Gemarkung Ribnitz, Flur 11, Flurstück 89 mit einer Größe von ca. 4.400 m² ist bebaut mit Betriebsgebäuden / Lagerhallen. Es ist ortsüblich erschlossen und mit einer Grunddienstbarkeit (Geh- und Fahrtrecht, 6,50 m breiter Ausübungsbereich, entlang der gesamten nördlichen Grenze) zugunsten des dahinter liegenden Grundstückes (Werkstätten des CJD) belastet, die vom Erwerber zu übernehmen ist. Eine Teilfläche des Grundstückes ist mit Stellplätzen des CJD RDG überbaut. Die Flächendifferenz zwischen der Größenangabe im Grundbuch und der tatsächlichen Größe bedingt eine Vermessung, die vom Erwerber zu tragen ist.   

Die Interessenten werden zur Abgabe eines Kaufpreisgebotes mit Bebauungs- und Nutzungskonzept für das Grundstück nebst aufstehendem Gebäude aufgefordert. Der aktuelle zonale Bodenrichtwert von 2018 beträgt 70,00 €/m².

Für das Grundstück liegt ein positiver Bauvorbescheid aus dem Jahr 2017 zur Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten (Grundfläche ca. 12,50 m x 23,00 m, FH 9,00 m, TH 4,00m) vor. Im Rahmen dieser Ausschreibung wird diese Art und Maß der Bebauung nicht zwingend vorgegeben.

Die Interessenten können auch darüber hinausgehende konzeptionelle Inhalte anbieten (z.B. Reihen- oder Mehrfamilienhäuser). Hinsichtlich der überbaubaren Grundflächen gelten die Grenzen der Baunutzungsverordnung. Die maximalen Gebäudehöhen dürfen nicht höher als 10 m über der angrenzenden Zufahrt vorgesehen werden. Bei dreigeschossigen Gebäuden ist das dritte Geschoss als Staffelgeschoss auszuführen (deutlicher Rücksprung (> 1 m) des dritten Geschosses an den beiden Längsseiten des jeweiligen Gebäudes). Die Länge der Gebäude  darf jeweils nicht mehr als 25 m, bei Reihenhäusern 30 m betragen.       

Zur Umsetzung der Inhalte, die über den Bauvorbescheid hinausgehen, muss ein Bebauungsplan erstellt werden. Der damit verbundene Aufwand (Planungs- und Gutachtenkosten) ist vom Erwerber zu tragen. Die Stadt garantiert nicht die Umsetzbarkeit des Konzeptes des Erwerbers, wird jedoch den Planungsprozess unterstützend im Sinne des Konzeptes begleiten.

Die notwendigen Erschließungsleistungen sind vom Erwerber zu tragen. Sollte damit ein Ausbau der vorhandenen Zufahrt einhergehen, sind die Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus der verkehrlichen Erschließung der Werkstätten des CJD Ribnitz-Damgarten ergeben (Zufahrt für Busse, Begegnungsfall Bus/PKW, Ausbaubreite mind. 5,50 m mit je 0,5 m Sicherheitsstreifen).

Interessenten reichen ihr beabsichtigtes Bebauungs- und Nutzungskonzept (mindestens skizzenhafte Darstellung der Bebauung M 1:200, einschließlich Lageplan M 1:500, Beschreibung der vorgesehenen Nutzung) und ihr Gebot schriftlich im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung „Rostocker Landweg 6 “ bis zum 28.02.2020, 12:00 Uhr  an die Stadt Ribnitz-Damgarten, Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten, Frau Anett Schütt, Tel.: 03821/8934-622, Fax: 03821/8934-629, E-Mail: a.schuett@ribnitz-damgarten.de, ein.

Sofern auf ein Grundstück mehrere betragsmäßig identische Gebote entfallen, entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Stadt ist nicht verpflichtet, im Wege dieser Ausschreibung einen Zuschlag zu erteilen.

gez. Thomas Huth, Bürgermeister

Dateien:

Ansprechpartner

Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften

Anett Schütt

Am Markt 1 | 18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. 03821 8934-622

E-Mail:
a.schuett@ribnitz-damgarten.de