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11 freie Grundstücke in den Ortsteilen Klockenhagen, Pütnitz, Langendamm und im Stadtteil Damgarten

Die Ausschreibungsfrist endet am 17. Oktober 2022

Baugrundstücke

I.   „Achterberg II“, OT Klockenhagen

II.  kleines Baugrundstück für eine Stadtvilla in Damgarten

III. Bebauungsplan Nr. 100 "Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße", OT Pütnitz

IV. „Heideweg“, OT Langendamm

 

I: Die Stadt Ribnitz-Damgarten bietet im Wohngebiet “Achterberg II“ - Heinrich-Peters-Straße, zwei Baugrundstücke in Größe von 853 m² sowie 995 m² zur Bebauung mit Einzelhäusern an.

Die beiden Grundstücke befinden sich am Rand des Bebauungsplanes Nr. 81 im Innenbereich und sind nach § 34 BauGB bebaubar, wobei für die Bebauung der Grundstücke die Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. 81 der Stadt Ribnitz-Damgarten und deren baurechtlichen Festsetzungen maßgeblich sind. Dabei richten sich die Grundstücke mit der Hausnummer 1 und 15 nach dem Baufeld 2 (Bungalow oder 1,5 Geschosser) des Bebauungsplanes Nr. 81.

 

II: Die Stadt Ribnitz-Damgarten bietet in der Gartenstraße im Stadtteil Damgarten ein kleines Baugrundstück in Größe von 301 m² an. Es liegt seit März 2022 ein positiver Bauvorbescheid für die Bebauung mit einer Stadtvilla vor.

 

III. Die Stadt Ribnitz-Damgarten bietet interessierten Bauwilligen im Bebauungsplangebiet Nr. 100 “Wohnbebauung nördlich der Pütnitzer Straße“ sechs Baugrundstücke in Größen zwischen 648 m² bis 765 m² zur Bebauung mit Einzel- bzw. Doppelhäusern an.

 

IV. Die Stadt Ribnitz-Damgarten bietet Liebhabern der Boddenküste noch zwei unbebaute, mit je einem Wohnhaus bebaubare Grundstücke in Boddennähe, in Größe von 501 und 1.872 m² in 18311 Ribnitz-Damgarten, OT Langendamm, Heideweg an. Die beiden Grundstücke befinden sich innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 32 „Wohnbebauung Heideweg“.

 

Alle Baugrundstücke sind ortsüblich erschlossen und frei zur Bebauung.

Je Bauparzelle besteht eine Bauverpflichtung für ein Wohngebäude. Das Gebäude ist innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung zu errichten und in Nutzung zu nehmen.

Die Frist zur Beurkundung des Grundstückskaufvertrages bzw. des Erbbaurechtsvertrages beträgt sechs Monate nach Veräußerungs- / Vergabebeschlussfassung der Stadtvertretersitzung.

Die Veräußerung / Vergabe per Erbbaurecht erfolgt ausschließlich an natürliche Personen. Die Veräußerung / die Vergabe per Erbbaurecht erfolgt an die Bewerber bzw. die Beteiligten der Ausschreibung, eine zusätzliche Aufnahme weiterer Erwerber nach Zuschlagserteilung des Baugrundstückes ist ausgeschlossen. Weiterhin wird ein Zustimmungserfordernis bei einer Weiterveräußerung innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung vereinbart.

Das Mindestgebot (Euro pro m²) für den Kauf bzw. für den optionalen Abschluss eines Erbbaurechtes (Erbbauzins Euro pro m² und Jahr) sowie die Grundstücksgrößen entnehmen Sie bitte den beigefügten Anlagen bzw. Downloadunterlagen.

 

Auszug zu den Inhalten der Erbbaurechtsgestaltung:

  • Laufzeit 99 Jahre ab Beurkundung
  • Entschädigung beim Heimfall oder Zeitablauf
  • Erbbauzins gekoppelt an den Verbraucherpreisindex (Anpassung bei mind. 10%-iger Veränderung, nach oben oder unten)

 

Gebotsabgabe:

In dieser Ausschreibung werden je Bewerber zwei Gebote in Höhe des Quadratmeterpreises, sortiert nach Priorität 1, 2 auf verschiedene Grundstücke zugelassen, wobei pro Bewerber/Erwerber nur ein  Baugrundstück durch die Stadt Ribnitz-Damgarten veräußert bzw. vergeben wird.

Die Gebotsabgabe auf die Vergabe eines Erbbaurechtes wird vorrangig behandelt und geht auch einem höheren Kaufangebot vor, wenn bei einem Erbbauzinsangebot mindestens der Mindestgebotspreis zugrunde gelegt wird.

Bei mehreren Geboten erhält das höchste Gebot den Zuschlag. Sollten keine Gebote auf den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages abgegeben werden, erhält das höchste Gebot auf den Kaufpreis den Zuschlag.

Sofern auf ein Grundstück mehrere betragsmäßig identische Gebote entfallen, entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Interessenten reichen ihr Gebot (Erwerbsantrag + Anlage A) mit einer Bankauskunft oder einer Finanzierungsbestätigung für den Kaufpreis durch ein Kreditinstitut oder einer Versicherung mit Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb in Deutschland nach § 32 Kreditwesengesetz (nur für das Grundstück) im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht vor dem 17. Oktober 2022 öffnen! Angebot zur Ausschreibung Wohnbaugrundstück“ bis zum Montag, den 17. Oktober 2022 an die Stadt Ribnitz-Damgarten, Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften, Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten, Frau Schütt, Tel.: 03821/8934-622, E-Mail: a.schuett@ribnitz-damgarten.de, ein.

Die Stadt ist nicht verpflichtet, im Wege dieser Ausschreibung einen Zuschlag zu erteilen.

gez. Thomas Huth, Bürgermeister

 

Dateien:

Ansprechpartner

Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften

Anett Schütt
Am Markt 1 | 18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. 03821 8934-622
E-Mail:
a.schuett@ribnitz-damgarten.de