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Sportlerehrung 2021/22

Vorschläge können bis zum 30.04.2023 eingereicht werden

Die Stadt Ribnitz-Damgarten ruft zur Meldung erfolgreicher Sportler:innen für die jährliche Sportlerehrung auf. Sie wird
in diesem Jahr am 7. Juli abermals im Rahmen des Jahresempfangs der Stadt und des Amtes Ribnitz-Damgarten abgehalten.
Geehrt werden Sportler:innen für besondere Leistungen, die im Zeitraum vom 1. November 2021 bis 31. März 2023 vollbracht wurden. Der
Ehrungszeitraum, der üblicherweise ein Jahr umfasst, wurde auf Vorschlag des Sportausschusses um die Wintersaison
verlängert. Es können sowohl Einzel- als auch Mannschaftssportler:innen gemeldet werden, die im Stadtgebiet
Ribnitz-Damgarten wohnen oder Mitglied eines örtlichen Sportvereins sind. Zu den Leistungen, die gewürdigt werden,
zählen unter anderem erste Platzierungen bei Landes- und Norddeutschen Meisterschaften, Top-3-Platzierungen bei
Deutschen Meisterschaften sowie die Teilnahme an internationalen Meisterschaften und den Olympischen Spielen.
Weitere Verdienste und Regelungen sind in den Kriterien für die Sportlerehrung der Stadt und des Amtes Ribnitz-Damgarten
festgelegt. Nach ihnen beurteilt der Sportausschuss die eingegangenen Vorschläge und trifft die Auswahl für die Ehrung.
Sowohl die Kriterien als auch ein Formular für die Einreichung der Vorschläge, sind auf der Internetseite zu finden.


Die Vorschläge senden Sie bitte mit entsprechenden Nachweisen über den Erfolg z. B. Urkunden, Zeitungsartikel oder Ähnliches
bis 30. April 2023 an das Amt Ribnitz-Damgarten,
Sachgebiet GM/Sport, Am Markt 1,
18311 Ribnitz-Damgarten oder per E-Mail
an: a.weilandt@ribnitz-damgarten.de.

 

 

 

Kriterien für die Sportlerehrung

der Stadt und des Amtes Ribnitz-Damgarten vom 01.12.2020

1. Allgemeines 

Die Stadt Ribnitz-Damgarten führt jährlich für das vorangegangene Jahr eine Sportlerehrung durch, die im Rahmen des Neujahrsempfanges erfolgt. Die zu ehrenden Sportler und Sportlerinnen werden durch den Sportausschuss benannt. 


2. Ehrungszeitraum 

Zur Ehrung kommen alle sportlichen Leistungen, die in der Zeit vom 1. November bis 31.Oktober des laufenden Jahres erzielt wurden. 
 

3. Ehrungskriterien

3.1. Grundsätzliches

Voraussetzung für die Ehrung ist die erfolgreiche Teilnahme an offiziellen Wettkämpfen nach der Wettkampfordnung der Fachverbände. Gemeldet werden können Sportlerinnen und Sportler aller vom Landessportverband anerkannten Sportarten in den verschiedenen Alters- und Versehrtenklassen.

Geehrt wird in der Kategorie Einzelsport (Individualsport) und Mannschaftssport/Staffel. Der Erfolg ist dementsprechend nachzuweisen (Urkunde, Zeitungsartikel)

Eine gleiche sportliche Leistung wird nur alle 3 Jahre im Rahmen dieser Veranstaltung ausgezeichnet.

Sportler und Sportlerinnen, die durch ihr Verhalten sich einer öffentlichen Ehrung als unwürdig erwiesen haben, werden nicht geehrt.

 

3.2. Sportliche Leistungen

Pro Verein dürfen insgesamt 3 Vorschläge eingereicht werden.
(männlich/weiblich/Mannschaft). Den Vorschlägen der Vereine sollten folgende sportliche Leistungen zugrunde liege:

Einzelsportler

- die Ihren Erfolg als Mitglied eines örtlichen Vereins errungen haben oder

- die ihren Erfolg als Mitglied eines auswärtigen Vereins errungen haben und in der Stadt Ribnitz-Damgarten wohnhaft sind.

- 1. Platz bei den Landesmeisterschaften (mind. 4 Starter in einer Sportart) oder einer entsprechenden Platzierung in Landesbestenlisten (mind. 4 Starter in einer Sportart)
  1. Platz bei den Norddeutschen Meisterschaften in der jeweiligen Sportdisziplin (mind.4 Starter in einer Sportart)

- 1.-3.Platz bei den Deutschen Meisterschaften oder einer entsprechenden Platzierung in der Landesliste Teilnahme an internationalen Meisterschaften, Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympiaden (siehe Pkt 4)

 

Mannschaftssportler 

- die ihren Erfolg mit der Mannschaft eines örtlichen Vereins errungen haben 

- die Ehrung erfolgt ab der höchsten Kreisebene 

- 1. Platz bei den Landesmeisterschaften oder einer entsprechenden Platzierung in Landesbestenlisten (mind. 4 Mannschaften in einer Sportart)

- 1.Platz bei Norddeutschen Meisterschaften oder einer entsprechenden Platzierung in Landesliste 

- 1.-3. Platz bei den Deutschen Meisterschaften

- Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympiaden /siehe Pkt.4)

 

 Zu den Ehrungskriterien werden noch folgende Erläuterungen gegeben: 

 Zur Ehrung kommen: 

- alle vom Landessportverband anerkannte Sportarten, einschließlich der Sportschützen und sonstige anerkannte Sportarten 

- sportliche Erfolge in den verschiedenen Altersklassen- bzw. Versehrtenklassen 

- weiterhin können Mannschaften geehrt werden, die den Aufstieg in die nächsthöhere Klasse geschafft haben.

 

3.3. Nicht geehrt werden 

- Sieger von Pokalwettbewerben 

- Sieger von Jugendbestenkämpfen 

- Sieger von Schulsportmeisterschaften 

- Sieger bei Meisterschaften kirchlicher oder sonstiger Organisationen 

- Sieger bei Polizei- und Militärsportgemeinschaften 

- Sieger von Vergleichswettkämpfen 

 

 

4. Sportehrung für herausragende Leistungen 

Der Sportausschuss kann im Einzelfall von den vorstehenden Kriterien abweichen und für herausragende sportliche Leistungen, die mit den vorhergehenden Qualifikationen vergleichbar sind, die Ehrung mit der Ehrenurkunde vorschlagen. Dazu gehört die Teilnahme an Europa- und Weltmeisterschaften sowie Olympiaden.

 

5. Ehrenurkunde für besondere langjährige Verdienste im Sport 

Besondere langjährige Verdienste und herausragendes Engagement um und für den Sport im Amt Ribnitz-Damgarten können durch die Verleihung der Ehrenurkunde gewürdigt werden. Ein Vorschlagsrecht obliegt den Sportvereinen oder dem Sportausschuss. Die Entscheidung trifft der Sportausschuss.

Zur rechtzeitigen Vorbereitung der Sportlerehrung werden die Vereine gebeten, die Meldung zur Ehrung spätestens 10 Tage nach Ende des Ehrungszeitraumes beim Amt RibnitzDamgarten, SG GM/Sport, Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten einzureichen Jeder Sieg der oben festgeschriebenen Kategorien wird durch eine Ehrungsurkunde vom Bürgermeister gewürdigt. Dazu muss der Sportverein die Angaben lt. Anhang der Stadtverwaltung sofort mitteilen. Die Zustellung erfolgt über den Sportverein. 

Eine Meldung ist auch per E-Mail a.weilandt@ribnitz-damgarten.de möglich.

Nachmeldungen sollten im Hinblick auf die umfangreiche Vorbereitung nur in Ausnahmefällen erfolgen. 

 

6.Inkrafttreten 

Die Richtlinie tritt am 01.12.2020 in Kraft.

Formular

Vorschlag zur Sportlerehrung

Kriterien

für die Sportlerehrung der Stadt und des Amtes Ribnitz-Damgarten

Kontakt

hier können Sie Ihre Vorschläge einreichen

Amt RibnitzDamgarten | SG GM/Sport
Am Markt 1 | 18311 Ribnitz-Damgarten

 

oder per E-Mail:
a.weilandt@ribnitz-damgarten.de

 

Ansprechpartnerin
Antje Weilandt