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Wohngeld

Voraussetzungen und Antragsformulare

Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten  erhalten, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das gilt auch, wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind.

Die Höhe Ihres Wohngeldanspruchs berechnet Ihre örtlich zuständige Wohngeldbehörde. Sie können Ihren Wohngeldanspruch auch unverbindlich im Wohngeldrechner prüfen: https://wohngeld-mv.de/Rechner/

Wohngeld wird in jedem Einzelfall gesondert – auf der Basis der sogenannten Wohngeldformel – berechnet. Bei der Berechnung wird die tatsächliche Miete bis zu einem Höchstbetrag bezuschusst. Die Höchstbeträge richten sich nach dem örtlichen Mietenniveau, den sog. Mietenstufen.

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde stellen.

Ob und in welcher Höhe Sie Wohngeld in Anspruch nehmen können, hängt von drei Faktoren ab:

  • dem Gesamteinkommen Ihres Haushalts,
  • der Anzahl der Personen, die in Ihrem Haushalt leben,
  • Ihrer monatlichen Miete bzw. bei Eigentümern der monatlichen Belastung.

Starre Einkommensgrenzen gibt es nicht.

Sie sind vom Wohngeld ausgeschlossen, wenn Sie Transferleistungen (andere Sozialleistungen) bekommen, in denen Wohnkosten bereits enthalten sind, z.B.:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Arbeitslosengeld II) oder
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Ebenfalls keinen Wohngeldanspruch haben allein lebende Studierende und Auszubildende, die dem Grunde nach einen Anspruch auf BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) haben; auch dann, wenn BAföG oder BAB wegen zu hohem Einkommen der Eltern abgelehnt wurde.

Einzelheiten erfragen Sie bitte bei Ihrer örtlich zuständigen Wohngeldbehörde.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verschlechtert bzw. verändert, können Sie jederzeit eine Erhöhung des Wohngeldes beantragen.

Haben sich Ihre finanzielle Situation oder Ihre Lebensumstände im Bewilligungszeitraum verbessert bzw. verändert, kann es zu einer Verringerung des Wohngeldes kommen. Sie sind verpflichtet, alle Änderungen, die zu einer Verringerung des Wohngeldes führen können, der Wohngeldbehörde unverzüglich mitzuteilen. Um die rechtswidrige Inanspruchnahme von Wohngeld zu vermeiden oder aufzudecken, darf die Wohngeldbehörde die Haushaltsmitglieder regelmäßig durch einen sog. Datenabgleich überprüfen.

Die Antragsunterlagen können Sie hier herunterladen.

Antragsformular

Wohngeld

Ansprechpartner

Wohngeldstelle

Maria Weiß

Im Kloster 15 | 18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. 03821 8934-120

E-Mail:
m.weiss2@ribnitz-damgarten.de

 

Antje Karallus

Im Kloster 15 | 18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. 03821 8934-121

E-Mail:
a.karallus@ribnitz-damgarten.de