Finanzielle Unterstützung
Aktuelle Hilfsprogramme von Bundes- und Landesregierung und anderen Institutionen
Die Bundes- und Landesregierung sowie weitere Behörden haben unterschiedliche Programme zur Stärkung der Wirtschaft, aber auch zur Unterstützung von Kultur und Ehrenamt auf den Weg gebracht. Detaillierte Informationen sowie Links zu den Antragsformularen finden Sie auf den folgenden Seiten. Außerdem haben wir noch einmal die Einzelheiten zur Beantragung von Wohngeld zusammengefasst, damit auch betroffene Arbeitnehmer eine Leistungsinanspruchnahme prüfen können.
Wohngeld
Voraussetzungen und Antragsformulare
Sie können Wohngeld als Zuschuss zu Ihren Wohnkosten erhalten, wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen. Das gilt auch, wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind.

Corona-Hilfen der Bundesregierung
- Überbrückungshilfe III & Überbrückungshilfe III Plus
- Neustarthilfe & Neustarthilfe Plus

Steuerliche Hilfen für Unternehmen
Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Mit einem vereinfachten Formular können Steuererleichterungen (zinslose Stundung, Herabsetzung der Vorauszahlungen und/oder des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Als eine Art Liquiditätsspritze, kann bei wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag kurzfristig ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Mehr Details finden Sie auf der Seite der Finanzverwaltung MV und bei den FAQ „Corona“ (Steuern) vom Bundesministerium der Finanzen.
Soforthilfe der Ehrenamtsstiftung MV
Die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern bietet ein Soforthilfeprogramm. Es können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen.

Covid19-Sonder-Call der Pomerania
Die Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. vergibt im Bereich der Kleinen Projekte neue vereinfachte Pauschalförderung
Coronahilfe für die Veranstaltungswirtschaft
Als Bestandteil des Winter-Stabilisierungsprogramms für Wirtschaft und Arbeit in MV gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungen für die Veranstaltungswirtschaft.

Eltern-Entschädigung
Nach § 56 Infektionsschutzgesetz können folgende Personen eine Entschädigung erhalten:
- Menschen, die einem persönlichen amtlichen Tätigkeitsverbot unterliegen
- erwerbstätige Eltern und Pflegeeltern, die ihre Kinder wegen Schul- und Kita-Schließung selbst betreuen müssen und dadurch einen Verdienstausfall erleiden

Entschädigung bei Quarantäne oder Tätigkeitsverbot
Wer direkt vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurde und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, kann Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten.
Nähere Informationen sowie das Online-Antragsformular zur Entschädigung nach § 56 Abs. 1 IfSG finden Sie hier:IfSG - Entschädigung nach Infektionsschutzgesetzt

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld rückwirkend ab März 2020:
Auf der Seite der Industrie- und Handelskammer zu Rostock finden Sie alle vereinfachten Regelungen sowie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Ansprüche und Beantragung von Kurzarbeitergeld