Finanzielle Unterstützung
Aktuelle Hilfsprogramme von Bundes- und Landesregierung und anderen Institutionen
Die Bundes- und Landesregierung sowie weitere Behörden haben unterschiedliche Programme zur Stärkung der Wirtschaft, aber auch zur Unterstützung von Kultur und Ehrenamt auf den Weg gebracht. Detaillierte Informationen sowie Links zu den Antragsformularen finden Sie auf den folgenden Seiten. Außerdem haben wir noch einmal die Einzelheiten zur Beantragung von Wohngeld zusammengefasst, damit auch betroffene Arbeitnehmer eine Leistungsinanspruchnahme prüfen können.
Antragstellung für Überbrückungshilfe III ist gestartet
Die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III ist seit 10. Februar 2021 online freigeschaltet. Unternehmen, die von der Corona-Pandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, können für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro erhalten. Diese muss nicht zurückgezahlt werden. Die endgültige Entscheidung über die Anträge und die reguläre Auszahlung durch die Länder wird ab März erfolgen. Bis dahin können Unternehmen Abschlagszahlungen von bis zu 100.000 Euro pro Fördermonat erhalten. Die ersten Abschlagszahlungen mit Beträgen von bis zu 400.000 Euro starten ab dem 15. Februar 2021.

Hilfe für von den erweiterten Schließungen betroffene Unternehmen
(verbesserte Überbrückungshilfe III) | 13.12.2020

Bundesregierung verlängert KfW-Sonderprogramm
KfW-Schnellkredit auch für Soloselbstständige und Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten verfügbar
Coronahilfe für die Veranstaltungswirtschaft
Als Bestandteil des Winter-Stabilisierungsprogramms für Wirtschaft und Arbeit in MV gewährt das Land Mecklenburg-Vorpommern Unterstützungen für die Veranstaltungswirtschaft.

Covid19-Sonder-Call der Pomerania
Die Kommunalgemeinschaft Europaregion POMERANIA e.V. vergibt im Bereich der Kleinen Projekte neue vereinfachte Pauschalförderung
Soforthilfe der Ehrenamtsstiftung MV
Die Stiftung für Ehrenamt und bürgerschaftliches Engagement in Mecklenburg-Vorpommern bietet ein Soforthilfeprogramm. Es können gemeinnützige Institutionen, z.B. Vereine und Körperschaften des öffentlichen Rechts, die von der Corona-Pandemie betroffen sind, finanzielle und ideelle Unterstützung erhalten, um akute Notlagen zu verhindern oder zu beseitigen.

Eltern-Entschädigung
2. April 2020 Arbeitgeber haben die Möglichkeit, beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lagus) MV Anträge auf Lohnfortzahlung für angestellte Eltern zu stellen, die ihre Kinder wegen Schul- und Kita-Schließungen jetzt selbst betreuen müssen und daher Verdienstausfälle erleiden könnten. Nach § 56 Abs. 1 a Infektionsschutzgesetz wird eine Möglichkeit der Lohnfortzahlung für Eltern geschaffen, die sogenannte "Eltern-Entschädigung".

Steuerliche Hilfen für Unternehmen
25. März 2020 Um in Not geratene Unternehmen zu unterstützen, greifen ab sofort umfangreiche steuerliche Maßnahmen. Mit einem vereinfachten Formular können Steuererleichterungen (zinslose Stundung, Herabsetzung der Vorauszahlungen und/oder des Messbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen) beim zuständigen Finanzamt beantragt werden.
Als eine Art Liquiditätsspritze, kann bei wirtschaftlich von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen die bereits getätigte Sondervorauszahlung der Umsatzsteuer auf Antrag kurzfristig ganz oder teilweise zurückerstattet werden.
Alle Details finden Sie auf der Seite der Finanzverwaltung MV.

Zusätzliches KfW-Sonderprogramm 2020
23. März 2020 Das neue Programm der Bundesregierung bietet erweiterte Hilfen für die Wirtschaft: Anträge sind ab sofort möglich, Risikoübernahme durch KfW bis zu 90% sowie Zinssenkungen.
Die Pressemitteilung der Bundesregierung ist hier abrufbar.

Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld
Erleichterung bei der Beantragung von Kurzarbeitergeld rückwirkend ab März 2020:
Auf der Seite der Industrie- und Handelskammer zu Rostock finden Sie alle vereinfachten Regelungen sowie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen rund um die Ansprüche und Beantragung von Kurzarbeitergeld

Wohngeld
Ihr Einkommen verringert sich durch die Corona-Krise? Sie erhalten nur noch Kurzarbeitergeld? Bei geringem Einkommen können Sie Wohngeld beantragen. Das gilt auch, wenn Sie Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum sind. Die MItarbeiter der Wohngeldstelle beraten Sie gern, derzeit telefonisch oder per E-Mail.