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Geflügelpest

Aufstallungspflicht im gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen

Bis auf wenige Ausnahmen - Geflügel darf wieder ins Freiland

15.04.2021 | Einzig um Semlow muss das Geflügel voraussichtlich bis Ende April im Stall ausharren.

Sperrbezirk - Semlow

15.03.2021 | Tierseuchenverfügung zur Festlegung eines Sperrbezirkes und Beobachtungsgebietes wegen Geflügelpest in Semlow

Ausbrüche seit Ende Oktober 2020

Am 30. Oktober 2020 wurde in Neuenkirchen auf der Insel Rügen im Landkreis Vorpommern-Rügen bei einem tot aufgefundenen Mäusebussard der Ausbruch der Geflügelpest vom Subtyp H5N5 amtlich festgestellt.

 

Am 05.11.2020 sowie 06.11.2020 mussten bei weiteren 19 Wildvögeln Ausbrüche der Geflügelpest der Subtypen H5N1, H5N5 sowie H5N8 festgestellt werden.Die Wildvögel wurden auf dem Gebiet des Landkreises Vorpommern-Rügen erlegt oder tot aufgefunden.

 

Nach der amtlichen Feststellung von 19 weiteren Ausbrüchen der Geflügelpest bei Wildvögeln im Landkreis Vorpommern-Rügen erfolgte erneut eine Risikobewertung durch den Landkreis. Im Ergebnis wird das Risiko der Übertragung des Erregers der Geflügelpest von Wildvögelnauf Haustierbestände für den gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen als hoch eingeschätzt. Die aktuellen Untersuchungsergebnisse zeigen zudem, dass derzeit mehrere Subtypen des Geflügelpestvirus mit den Wildvögeln verbreitet und eingeschleppt werdenkönnen, unter anderem auch die möglicherweise humanpathogene Variante H5N1. Zur Verhinderung des Eintrags der Geflügelpest in die Haustierbestände, auch unter Beachtung der Gefährdung durch möglicherweise auf den Menschen übertragbare Varianten,muss die Aufstallungspflicht auf den gesamten Landkreis Vorpommern-Rügen ausgeweitet und gemäß § 13 Abs. 1 Geflügelpest-Verordnung angeordnetwerden.

 

 

Geflügelpest-Verordnung

Vorpommern-Rügen | Landrat

Formulare

Landkreis Vorpommern-Rügen

zur Meldung beim Veterinäramt