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Chronik

Nordöstliche Mecklenburger Heide und Ribnitzer Stadtforst

Die Nordöstliche Mecklenburger Heide ist mit 12.000 ha das größte zusammenhängende Waldgebiet an der deutschen Küste.

Durch den Verkauf von mehr als 6.000 ha an die Hansestadt Rostock durch Fürst Borwin III. erfolgte 1252 die landschaftsgeographische und kulturhistorische Trennung in etwa gleich große Ost- und Westhälften, der „Fürstlichen Heide“ und der „Rostocker Heide“. Zum östlichen Teil gehören der Ribnitzer Forst, der Forst Altheide sowie der Gelbensander Forst. Während der Westteil, nun in Besitz der Hansestadt Rostock, fortan eine vom Holzerwerb dominierte Entwicklung nahm, prägte die höfische Präsentationsjagd den Ostteil des einst in sich geschlossenen Waldgebietes zwischen Rostock und der Recknitzmündung.

1262 ist einer Urkunde vom 20. April zu entnehmen, dass die Jagd nicht mehr der Allgemeinheit zustand, sondern dass ihre Ausübung bereits allmählich als ein besonderes mit dem Eigentum an Grund und Boden verbundenes und aus diesem entspringendes Recht verstanden wurde. So entstand nun die „Hohe Jagd“, also Hetz-, Pirsch- und Beizjagd auf Edel-, Reh-, Schwarzwild, Auer-, Birk- und Haselhuhn, Fasan, Trappe, Kranich und Adler, ausschließlich dem Landesherrn zu. Alle übrigen jagdbaren, in der Heide vorkommenden Tierarten, die „Niedere Jagd“, also Hühnerfang mit dem Hühnerhund sowie Habichtsbeize auf den Hasen, gestand man auch dem niederen Adel, städtischen bzw. klösterlichen Beauftragten in Form von Privilegien zu. Wann der einst hier vorkommende Auerochse erlegt worden ist, kann heute nicht mehr festgestellt werden. Dass er genauso wie der Elch anzutreffen war, belegen jedoch bei Erdarbeiten gemachte Funde. Auch Luchs, Bär, Wolf, Auer-, Birk- und Haselhuhn waren hier heimisch. 

1272 finden sich erstmals urkundliche Nachweise, die einen großen Waldbesitz der Stadt Ribnitz im Nordostteil des Waldareals belegen. Teile der Fürstlichen Heide gelangten ab 1328 durch Schenkung des Landesfürsten in den Besitz des Klarissenklosters zu Ribnitz. Eine Art der Waldnutzung war die bis Anfang des 19. Jahrhunderts anhaltende Waldweide. Der Waldbestand spielte als Ernährungsfaktor in der Schweinehaltung des Klosters und seiner Höfe eine große Rolle. Durch den Erbvertrag von 1611 wurde der Übergang der Klosterwaldungen in den Besitz der Herzöge Friedrich und Johann Albrecht von Mecklenburg festgeschrieben. 

1554 sind für die fürstliche Heide erste Jagdreglemente nachweisbar. 1599 finden sich Berichte über aufwändig betriebene Treibjagdveranstaltungen in den fürstlichen und klösterlichen Waldungen. Ein im Visitationsprotokoll 1649 erwähnter wüster Heidereiter-Sitz in Gelbensande lässt den Schluss zu, dass hier bereits vor Ausbruch des 30-jährigen Krieges ein Jagdaufseher seinen Sitz hatte.

1618 ließ Herzog Johann Albrecht ll. an den Amtmann Restorff und den Rat zu Ribnitz eine Verordnung wegen der Jagd ergehen, die nach altem Recht jedem Ribnitzer Bürger lediglich noch auf der Stadtwiese und den Ribnitzer Binnensee die Ausübung der niederen Jagd erlaubte.

1772 regelte ein Vertrag die nachbarschaftlichen Beziehungen zwischen den herzoglichen und den Ribnitzer Waldungen. Darin war auch festgeschrieben, dass dem Landesfürsten in den städtischen Waldungen das alleinige Jagdrecht oblag, aber der Stadt wenigstens ein Teil des Wilbrets daraus zustehe.

1794 lieferte Oberförster Walter eine "Spezielle Beschreibung der Ribnitzer Waldungen", wonach sich der Forst in einem sehr schlechten Zustand befunden haben muss. Bis dahin hatte jeder Bürger der Stadt seinen Holzbedarf unkontrolliert aus diesem Wald gedeckt.

1833 veranlasste der Gelbensander Oberforstmeister Baron von Stenglin die erste umfassende Vermessung der städtischen Ribnitzer Forsten sowie die Trockenlegung einer Reihe von Mooren und Weiden. Mit dem Dienstantritt Phillip von Stenglin’s 1816 begann die Ära einer  tiefgreifenden geregelten Forstwirtschaft. Er führte in den fürstlichen Waldungen die erste wirkliche Forsteinrichtung durch, gliederte die Reviere in Abteilungen, ließ Ansaaten und Pflanzungen eingattern, um so geschützt vor Wildverbiss ansehnliche Forstbestände aufwachsen zu lassen. Von Stenglin gelang es selbst unter den erschwerten Bedingungen eines fürstlichen Präsentationsgebietes, einen Musterforst von landesweiter Bedeutung auf den Weg zu bringen. Studienaufenthalte an der Gelbensander Forstinspektion von Land- und Forstwirten nationalen Ranges (1825  Heinrich Cotta, ein Wegbereiter der deutschen Forstwirtschaft und 1831 Johann Heinrich von Thünen, ein berühmter Nationalökonom) sind Belege dafür.

1842 in der Regierungszeit des Großherzogs Friedrich Franz II. war das Ende der aufwendigen Parforce-Jagden gekommen. Fortan prägten mehrheitlich Pirsch- und Ansitzjagd das Geschehen in der fürstlichen Heide.

1844 nach Phillip von Stenglin’s Tod setzten dessen Amtsnachfolger (Forstmeister von Bülow 1844 -1851, Forstmeister Schulz 1851 -1874) nun dessen forstliches Vermächtnis mit Kontinuität fort.

1874 begann Max Garthe, ein weiterer Forstmann von herausragender Bedeutung, seine Dienstzeit an der Gelbensander Forstinspektion. Als unter seiner Leitung 1877 an der Stelle des abgerissenen, einstigen barocken fürstlichen Jagdschlosses der Komplex der neuen Forstinspektion gebaut wird, erhielt diese zugleich den Status der zentralen Ausbildungsstätte für den gehobenen Forstdienst in Mecklenburg. Solche bedeutenden mecklenburgischen Forstmänner wie Adolf von Oertzen, Georg von Arnswald und Hans Wendt haben bis 1944 hier eine ganz wesentliche forstberufliche Prägung erhalten.

Nach 1945 wurde die Geschichte der Nordöstlichen Mecklenburger Heide maßgeblich durch die Umgestaltung der Eigentums- und Besitzverhältnisse geprägt. Im Zuge der Bodenreform wurden Waldflächen der Kommunen und des Landes  Neu- und Kleinbauern zur Aufsiedlung übereignet. 

1952 erfolgte die Bildung des staatlichen Forstwirtschaftsbetriebes Rostock mit Sitz in Rövershagen. Ihm oblag die Bewirtschaftung und die Rechtsträgerschaft des volkseigenen Waldes in den damaligen Kreisen Rostock-Land und -Stadt sowie Ribnitz-Damgarten.

1968 ist das Revier Körkwitz/Neuheide als Sonderjagdgebiet des Ministerrates der DDR ausgegliedert worden. Schon Mitte der 50er Jahre begann die militärische Nutzung von Waldflächen in der Heide. So ist Ende der 70er Jahre mehr als die Hälfte der Heide der zivilen Bewirtschaftung entzogen. Vorhandene militärische Liegenschaften unterstanden dem Militärforstwirtschaftsbetrieb Prora.

1989 nach der Wende sind schrittweise die historisch gewachsenen Eigentumsverhältnisse wieder hergestellt. Die Kommunen sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern sind Eigentümer von Waldflächen, der ehemalige Besitz des Großherzogs befindet sich zum Teil im Eigentum des Bundes, ein anderer Teil wurde privatisiert.

1990 wurde die 3. Durchführungsbestimmung zum Treuhandgesetz  in Kraft gesetzt, nach der das Vermögen der ehemaligen Forstwirtschaftsbetriebe  bei der Treuhand lag.  Die Städte Rostock und Ribnitz-Damgarten sowie das Land Mecklenburg-Vorpommern erhielten ihr ehemaliges Eigentum zurück.