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Benutzungsordnung

 

Benutzungsordnung für die Stadtbibliothek Ribnitz-Damgarten vom 20.12.2001
geändert durch Beschlussfassung am 9. Dezember 2009

 

§ 1 - Allgemeines

Die Stadtbibliothek ist eine öffentliche Einrichtung.

§ 2 - Benutzerkreis

Jedermann ist im Rahmen dieser Ordnung berechtigt, auf privatrechtlicher Grundlage Medien aller Art zu entleihen und die Einrichtungen der Stadtbibliothek zu benutzen. Der Leiter der Stadtbibliothek kann für die Benutzung einzelner Einrichtungen besondere Bestimmungen treffen.

§ 3 - Anmeldung

  1. Der Benutzer meldet sich persönlich unter Vorlage eines Personalausweises an. Die Leitung der Stadtbibliothek kann bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr die schriftliche Erlaubnis der Eltern oder Erziehungsberechtigten verlangen.
  2. Der Benutzer bzw. sein gesetzlicher Vertreter erkennt die Benutzungsordnung bei der Anmeldung durch eigenhändige Unterschrift an.
  3. Nach der Anmeldung erhält jeder Benutzer kostenlos einen Benutzerausweis, der nicht übertragbar ist und Eigentum der Stadtbibliothek bleibt; der Verlust ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen. Jeder Wohnungswechsel ist der Stadtbibliothek mitzuteilen. Der Benutzerausweis ist zurückzugeben, wenn die Stadtbibliothek es verlangt oder die Voraussetzungen für die Benutzung nicht mehr gegeben sind.


§ 4 - Entleihungen, Verlängerung, Vormerkungen

  1. Gegen Vorlage des Benutzungsausweises werden Medien aller Art bis zu 4 Wochen entliehen.
  2. Die Leihfrist kann vor Ablauf  auf Antrag bis zu jeweils  vier Wochen verlängert werden, wenn keine anderweitige Vorbestellung vorliegt. Auf Verlangen sind dabei die entliehenen Medien vorzuzeigen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Leihfrist verkürzt werden. Präsenzbestände werden nicht verliehen.
  3. Ausgeliehene Medien können vorbestellt werden.
  4. Die Stadtbibliothek ist berechtigt, entliehene Medien jederzeit zurückzufordern.


§ 5 - Internet-Nutzung

Die Stadtbibliothek ermöglicht ihren Benutzern den Zugang zum Internet. Erhobene Internetentgelte richten sich nach dem aktuellen Tarifmodell des Internetproviders.


§ 6 - Auswärtiger Leihverkehr

  1. Medien, die nicht im Bestand der Stadtbibliothek vorhanden sind, können durch den auswärtigen Leihverkehr nach den hierfür geltenden Richtlinien beschafft werden.
  2. Für diese Vermittlung durch den auswärtigen Leihverkehr kann die Stadtbibliothek ein Entgelt für Verwaltungs- und Portokosten erheben.


§ 7 - Behandlung der entliehenen Medien, Haftung

  1. Der Benutzer ist verpflichtet, die entliehenen Medien sorgfältig zu behandeln und sie vor Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.
  2. Der Verlust entliehener Medien ist der Stadtbibliothek unverzüglich anzuzeigen.
  3. Für jede Beschädigung oder den Verlust ist der Benutzer schadensersatzpflichtig.
  4. Für die Schäden, die durch Missbrauch des Benutzerausweises entstehen, ist der eingetragene Benutzer haftbar.
  5. Benutzer in deren Wohnung eine meldepflichtige übertragbare Krankheit auftritt, dürfen die Stadtbibliothek während der Zeit der Ansteckungsgefahr nicht benutzen. Die bereits entliehenen Medien dürfen erst nach der Desinfektion, für die der Benutzer verantwortlich ist, zurückgebracht werden.


§ 8 - Jahresgebühr, Versäumnisgebühr, Einziehung

  1. Für die Entleihung von Medien wird für alle Erwachsene eine Jahresgebühr von 10,- € erhoben. Kinder, Schüler, Auszubildende, Studenten und Sozialhilfe- / ALG II-Empfänger sind von dieser Erhebung ausgeschlossen. Urlauber zahlen eine Sondergebühr von 2 €. Die Ausleihfrist beträgt bei Urlaubern maximal 6 Wochen.
  2. Für Medien, die nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgegeben werden, ist ein Versäumnisentgelt zu entrichten.
  3. Sechs Wochen nach Überschreitung der Leihfrist werden die entliehenen Medien auf dem Rechtsweg eingezogen.
  4. Das Versäumnisentgelt ist in folgender Höhe zu zahlen:

Bei Überschreitung bis zu 1 Woche         1,50 € zzgl. Porto

Bis zu 2 Wochen                                             4,00 € zzgl. Porto

Bis zu 3 Wochen                                             8,00 € zzgl. Porto


§ 9 - Hausordnung

Jeder Benutzer erkennt die von der Stadtbibliothek erlassene Hausordnung an.


§ 10 - Ausschluss von der Benutzung

Personen, die gegen die Bestimmungen dieser Benutzungsordnung oder der Hausordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtbibliothek ausgeschlossen werden.


§ 11- Inkrafttreten

Die Benutzungsordnung tritt am 1. Januar 2002 in Kraft.

 

Ribnitz-Damgarten, 20. Dezember 2001

Borbe Bürgermeister

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Benutzungsordnung

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Im Kloster 4
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Tel.: +49 (0)3821-2418
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