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Baugrundstücke in Boddennähe im Heideweg in Langendamm

Bebauungsplan Nr. 32 "Wohnbebauung Heideweg"

Die Stadt Ribnitz-Damgarten bietet Liebhabern der Boddenküste noch zwei unbebaute Grundstücke in Boddennähe an. Sie sind ortsüblich erschlossen und haben folgende, bereits vermessene Größen:

  • Heideweg 22 mit 1.872 m²,
  • Heideweg 27a mit 501 m².

Sie befinden sich im B-Plangebiet Nr. 32 und sind nach deren Festsetzungen bebaubar. Es handelt sich um ein Wohngebiet, in dem ausschließlich das Dauerwohnen zulässig ist. Eine Ferien- bzw. Wochenendnutzung ist ausgeschlossen.

Die Grundstücke werden zum käuflichen Erwerb angeboten. Alternativ bietet die Stadt aber auch den Abschluss eines Erbbaurechtes an.

Hier ein kurzer Auszug zu den Inhalten einer möglichen Erbbaurechtsgestaltung:

  • Laufzeit 99 Jahre ab Beurkundung
  • Entschädigung beim Heimfall oder Zeitablauf
  • Erbbauzins gekoppelt an den Verbraucherpreisindex (Anpassung bei mind. 10%-iger Veränderung, nach oben oder unten)

 

Es besteht eine Bauverpflichtung für ein Wohngebäude. Das Gebäude ist innerhalb von zwei Jahren nach Beurkundung zu errichten und in Nutzung zu nehmen.

Die Frist zur Beurkundung des Grundstückskaufvertrages bzw. des Erbbaurechtsvertrages beträgt sechs Monate nach Veräußerungs- / Vergabebeschlussfassung der Stadtvertretersitzung.

Die Veräußerung / Vergabe per Erbbaurecht erfolgt ausschließlich an natürliche Personen. Die Veräußerung / die Vergabe per Erbbaurecht erfolgt an die Bewerber bzw. die Beteiligten der Ausschreibung, eine zusätzliche Aufnahme weiterer Erwerber nach Zuschlagserteilung des Baugrundstückes ist ausgeschlossen. Weiterhin wird ein Zustimmungserfordernis bei einer Weiterveräußerung innerhalb von 5 Jahren nach Beurkundung vereinbart.

Gebotsabgabe:

Das Mindestgebot für den Kaufpreis beträgt für den Heideweg 22 100,00 €/m² bzw. für den Abschluss eines Erbbaurechtes 4,00 €/m² und Jahr.

Das Mindestgebot für den Kaufpreis beträgt für den Heideweg 27a 125,00 €/m² bzw. für den Abschluss eines Erbbaurechtes 5,00 €/m² und Jahr.

Interessenten reichen ihr Gebot (Erwerbsantrag) bitte schriftlich im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung - Langendamm" an die Stadt Ribnitz-Damgarten, SG Liegenschaften, Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten ein. Eine Auswertung aller eingegangenen Angebote erfolgt wöchentlich jeweils freitags um 12:00 Uhr. Bei mehreren Geboten erhält das höchste Gebot den Zuschlag. Sofern auf ein Grundstück mehrere betragsmäßig identische Gebote entfallen, entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Die Stadt ist nicht verpflichtet, im Wege dieser Ausschreibung einen Zuschlag zu erteilen.

gez. Thomas Huth, Bürgermeister

Dateien:

Ansprechpartner

Amt für Bau, Wirtschaft und Liegenschaften

Anett Schütt
Am Markt 1 | 18311 Ribnitz-Damgarten
Tel. 03821 8934-240
E-Mail:
a.schuett@ribnitz-damgarten.de