Ihr persönliches Bauprojekt beginnt mit dem passenden Grundstück – entdecken Sie hier unser neu entwickeltes Wohngebiet in Ribnitz:
noch 8 Bungalowgrundstücke in Boddennähe
Allgemeine Informationen aus dem Bebauungsplan
Die Stadt Ribnitz-Damgarten bietet interessierten Bauwilligen noch 8 Baugrundstücke in Größen zwischen ca. 502 m² bis ca. 969 m² zur Bebauung an. Die Ausschreibungsgrundstücke befinden sich im Bebauungsplangebiet Nr. 95 und sind nach deren Festsetzungen bebaubar. Es handelt sich um ein allgemeines Wohngebiet, in dem ausschließlich das Dauerwohnen zulässig ist.
Eckdaten aus dem Bebauungsplan:
Dachneigung liegt zwischen 0° bis 30°
Dachform: Walmdach, Zeltdach oder Flachdach
maximale Firsthöhe beträgt 7,5 m über dem Straßenniveau
Kauf oder Erbbaurecht
Die Grundstücke werden zum käuflichen Erwerb angeboten. Alternativ bietet die Stadt auf einigen Grundstücken (siehe Anlage A) den Abschluss eines Erbbaurechtes an.
Eckdaten zu den Inhalten einer optionalen Erbbaurechtsgestaltung:
Laufzeit 99 Jahre ab Beurkundung
Entschädigung beim Zeitablauf oder Heimfall
Erbbauzins gekoppelt an den Verbraucherpreisindex (Anpassung bei mind. 10%-iger Veränderung)
Bedingungen zur Veräußerung
Vergabe nur an natürliche Personen
Bauverpflichtung für ein Wohngebäude
Beurkundung des Kauf- oder Erbbaurechtsvertrags: innerhalb von 6 Monaten nach Beschlussfassung
Bebauung innerhalb von 2 Jahren nach Beurkundung
Hinweis zur Parzelle 20
Erich-Kästner-Straße 20 – inkl. auf der Zuwegung: Bestellung eines Geh-, Fahr- und Leitungsrechtes zugunsten der Stadt Ribnitz-Damgarten zum Betrieb und Wartung einer Regenentwässerungsleitung. Der Bereich ist von Bepflanzungen und Bebauungen freizuhalten. (Entschädigung: 3.520,- €)
Gebots- und Vergabeverfahren
Interessenten reichen ihr Gebot (Erwerbsantrag + Anlage A) bitte schriftlich im verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Bitte nicht öffnen! Angebot zur Ausschreibung – Erich-Kästner-Straße" an die Stadt Ribnitz-Damgarten, SG Liegenschaften, Am Markt 1, 18311 Ribnitz-Damgarten, Frau Schütt, Tel.: 03821 8934-240, E-Mail: a.schuett@ribnitz-damgarten.de, ein.
Eine Auswertung aller eingegangenen Angebote erfolgt wöchentlich jeweils freitags um 12:00 Uhr. Bei mehreren Geboten erhält das höchste Gebot den Zuschlag. Sofern auf ein Grundstück mehrere betragsmäßig identische Gebote entfallen, entscheidet das Los. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Die Stadt ist nicht verpflichtet, im Wege dieser Ausschreibung einen Zuschlag zu erteilen.
gez. Thomas Huth, Bürgermeister
