Bauvorhaben beantragen
Bauanträge sind beim Landkreis Vorpommern-Rügen einzureichen. Nur genehmigungsfreie Vorhaben und Sondernutzungen im öffentlichen Raum – etwa Carports, Überdachungen oder Gerüste – werden direkt von der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten bearbeitet.
FAQ Bauvorhaben
In unseren FAQ beantworten wir die häufigsten Fragen zu Zuständigkeiten, Verfahren und benötigten Unterlagen. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen und Kontakte auf einen Blick.
Wo muss ich einen Bauantrag für Ribnitz-Damgarten stellen?
Bauanträge werden beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Amt für Bau und Naturschutz eingereicht. Die Stadt Ribnitz-Damgarten wird dabei im Verfahren beteiligt, ist jedoch nicht die Genehmigungsbehörde.
KONTAKT
Landkreis Vorpommern-Rügen
Amt für Bau und Naturschutz
Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag?
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Vorhaben ab (z. B. Bauzeichnungen, Lageplan, statische Berechnungen). In der Regel stellt Ihr Architekt oder Ihre Architektin den Antrag. Das Bauamt des Landkreises stellt dazu Antragsformulare und Merkblätter online bereit.
Welche Rolle hat die Stadt Ribnitz-Damgarten im Verfahren?
Die Stadt prüft im Rahmen der Beteiligung u. a.:
ob das Vorhaben mit dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan übereinstimmt,
ob die Erschließung gesichert ist (z. B. Straßen- oder Medienanschluss).
Die Entscheidung über die Baugenehmigung trifft jedoch ausschließlich der Landkreis.
Welche Bauvorhaben muss ich direkt bei der Stadt anzeigen?
Genehmigungsfreie, bzw. verfahrensfreie Bauvorhaben (z. B. Aufstellen von Containern, Baugerüsten, Carports oder Überdachungen) müssen bei der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten als zuständige Genehmigungsbehörde angezeigt werden.
KONTAKT | Sachgebiet Planen und Bauen
