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Einschulung

Informationen zur Einschulung

Liebe Eltern, liebe Sorgeberechtigte,

für Ihr Kind beginnt bald ein neuer, spannender Lebensabschnitt: der Start in die Schule. Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zu Ablauf, Terminen und Voraussetzungen für das Einschulungsverfahren in Ribnitz-Damgarten.

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Schulanmeldung 2027

Anmeldeorte:

  • Sekretariat der Grundschule Theodor Bauermeister,
    Bauermeisterplatz 1, 18311 Ribnitz-Damgarten

  • Sekretariat der bernsteinSchule,
    Georg-Adolf-Demmler Str. 4, 18311 Ribnitz-Damgarten


Anmeldezeiten für beide Schulen:

  • Mittwoch, 28. Oktober 2026, 13:00 Uhr – 16:00 Uhr

  • Donnerstag, 29. Oktober 2026, 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr

Wann kommt mein Kind in die Schule?

Kinder werden mit Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig, wenn sie bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.

Frühere Einschulung

Eine frühere Einschulung ist auf Antrag in der zuständigen Schule möglich, wenn:

  1. Ihr Kind erst im darauffolgenden Jahr schulpflichtig wird,

  2. die schulärztliche Untersuchung oder eine Entscheidung des schulpsychologischen Dienstes ergibt, dass es für den Schulbesuch ausreichend entwickelt ist.

Einschulung um ein Jahr verschieben

In begründeten Fällen kann die Einschulung auf Antrag um ein Jahr zurückgestellt werden.

Bei der Entscheidung werden unter anderem berücksichtigt:

  • die schulärztliche Untersuchung,

  • gegebenenfalls eine schulpsychologische Einschätzung.


Welche Grundschule besucht mein Kind?

Welche staatliche Grundschule für Ihr Kind zuständig ist, richtet sich nach Ihrem Wohnort.

Die Einzugsbereiche legt der Landkreis Vorpommern-Rügen fest.


Sie möchten Ihr Kind an einer anderen staatlichen Grundschule anmelden?

Das ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Dafür ist ein Antrag erforderlich.


Besuch einer freien Schule oder Privatschule

Auch wenn Ihr Kind eine freie Schule oder Privatschule besuchen soll:

  • Melden Sie Ihr Kind zunächst an der zuständigen staatlichen Grundschule an.
  • Informieren Sie die Schule darüber, dass Ihr Kind zusätzlich an einer freien Schule angemeldet ist.

So läuft die Einschulung ab

1. Informationsbrief erhalten

Die Anmeldung der zukünftigen Erstklässler findet in Ribnitz-Damgarten jedes Jahr im Oktober statt.

Sie erhalten vorab einen Brief mit:

  • dem Termin der Schulanmeldung,
  • dem Ort der Schulanmeldung,
  • weiteren wichtigen Hinweisen.

2. Kind anmelden

Die Schulanmeldung ist verpflichtend.

Bitte beachten Sie:

  • Können Sie den genannten Termin nicht wahrnehmen, vereinbaren Sie einen neuen Termin.
  • Grundsätzlich müssen beide Sorgeberechtigten der Anmeldung zustimmen.
  • Ist nur eine sorgeberechtigte Person anwesend, wird eine Vollmacht benötigt.
  • Bei alleinigem Sorgerecht ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen.
  • Auch bei gewünschter Zurückstellung oder früherer Einschulung muss das Kind zunächst angemeldet werden.

3. Einschulungsgespräch und Untersuchung

Nach der Anmeldung folgen weitere Termine:

  • Einschulungsgespräch an der Schule,
  • schulärztliche Einschulungsuntersuchung durch den Landkreis Vorpommern-Rügen

4. Aufnahmebestätigung erhalten

Nach Abschluss des Einschulungsverfahrens entscheidet die jeweilige Schulleitung über die Aufnahme.

Bis Anfang April erhalten Sie:

  • die Aufnahmebestätigung,
  • Informationen zu weiteren Terminen und zum Schulstart.

Keinen Brief erhalten oder Umzug geplant?

Bitte wenden Sie sich an das Sachgebiet Bildung der Stadt Ribnitz-Damgarten, wenn:

  • Sie bis November keinen Informationsbrief erhalten haben,

  • Sie zum kommenden Schuljahr nach Ribnitz-Damgarten ziehen möchten.

Bei einem geplanten Umzug benötigen Sie für die Schulanmeldung einen Nachweis über Ihren zukünftigen Wohnsitz, zum Beispiel:

  • einen Mietvertrag oder

  • eine Kaufurkunde.