Wann kommt mein Kind in die Schule?
Kinder werden mit Beginn des neuen Schuljahres schulpflichtig, wenn sie bis zum 30. Juni des Einschulungsjahres sechs Jahre alt werden.
Frühere Einschulung
Eine frühere Einschulung ist auf Antrag in der zuständigen Schule möglich, wenn:
Ihr Kind erst im darauffolgenden Jahr schulpflichtig wird,
die schulärztliche Untersuchung oder eine Entscheidung des schulpsychologischen Dienstes ergibt, dass es für den Schulbesuch ausreichend entwickelt ist.
Einschulung um ein Jahr verschieben
In begründeten Fällen kann die Einschulung auf Antrag um ein Jahr zurückgestellt werden.
Bei der Entscheidung werden unter anderem berücksichtigt:
die schulärztliche Untersuchung,
gegebenenfalls eine schulpsychologische Einschätzung.

