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KiTa und Kindertagespflege

KiTa

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur Beantragung von Plätzen für KiTa und Tagespflege.

Kann eine Antragstellung für KiTa-Plätze oder für die Übernahme von Verpflegungskosten direkt bei der Stadt Ribnitz-Damgarten erfolgen?

Ja, wenn Sie im Amtsbereich Ribnitz-Damgarten leben (Ribnitz-Damgarten, Ahrenshagen-Daskow, Schlemmin und Semlow), erfolgt die Bearbeitung durch das Sachgebiet Bildung der Stadt Ribnitz-Damgarten. Die Anträge müssen nicht zum Landkreis Vorpommern-Rügen übermittelt werden.

Kann ich Anträge für die Betreuung in einer KiTa oder für die Übernahme der Verpflegungskosten auch per E-Mail übermitteln?

Eine Übermittlung kann persönlich, per E-Mail, datenschutzkonform mit FTAPI oder als Einwurf in den Briefkasten erfolgen.

Ist die Kita abhängig von meinem Wohnort - gibt es feste Zuteilungen?

Nein, Sie können eine Kita auch außerhalb Ihres Wohnortes in Anspruch nehmen. Es gibt keine örtlichen Zuständigkeiten.

Was passiert, wenn meine Wunscheinrichtung keine freien Plätze hat?

Es ist zu empfehlen, dass Sie Ihr Kind in Ihrer Wunscheinrichtung auf die Warteliste setzen lassen. Alternativ setzen Sie sich bitte mit alternativen Einrichtungen in Ribnitz-Damgarten in Verbindung. Eine Liste der Einrichtungen finden Sie hier.

Gibt es Kitaplätze für Kinder mit besonderem Pflegebedarf?

Besonderer Pflegebedarf muss vorab bei der Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege angegeben werden

Wann kann ich meinen Antrag auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kostenübernahme der Verpflegungskosten frühestens stellen?

Grundsätzlich gilt, dass die Antragstellung maximal 3 Monate vor Beginn der Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege gestellt werden kann.

Ab wann kann mein Kind in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege betreut werden?

Ein Rechtsanspruch auf Betreuung in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege besteht ab dem 1. Geburtstag. Für eine Betreuung vor dem ersten Geburtstag Ihres Kindes muss eine ausführliche Begründung vorgelegt werden.

Welche Kosten muss ich für die Betreuung meines Kindes selbst tragen?

In Mecklenburg-Vorpommern müssen Sie keine Betreuungskosten zahlen, da diese durch das Land Mecklenburg-Vorpommern, Ihrem zuständigen Landkreis und Ihrer zuständigen Wohnsitzgemeinde getragen werden.

Die Kosten für die Verpflegung sind durch Sie zu tragen. Bei Bezug von Sozialleistungen oder bei geringem Einkommen können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme der Verpflegungskosten und ggf. Bildung und Teilhabe stellen.

Welche Betreuungsarten gibt es?

Kinderkrippe und Kindergarten: Halbtagsbetreuung (bis zu 4 Stunden täglich), Teilzeitbetreuung (bis zu 6 Stunden täglich), Ganztagsbetreuung (bis zu 10 Stunden täglich)

Kindertagespflege: Halbtagsbetreuung (bis zu 4 Stunden täglich), Teilzeitbetreuung (bis zu 6 Stunden täglich), Vollzeitbetreuung (bis zu 8 Stunden täglich), Ganztagsbetreuung (bis zu 10 Stunden täglich).