FAQ - Häufig gefragt
Viele Anliegen tauchen im Alltag immer wieder auf. Deshalb haben wir die häufigsten Fragen von Einwohnerinnen und Einwohnern für Sie zusammengestellt – von Ausweisdokumenten im Einwohnermeldeamt über Rentenberatung und Angelscheinen bis hin zu Bauanträgen. Hier finden Sie wichtige Informationen schnell und übersichtlich an einem Ort.
Einwohnermeldeamt
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zu Ausweisen, Anmeldungen und Terminen im Einwohnermeldeamt.
Muss ich einen Termin vereinbaren, um das Einwohnermeldeamt zu besuchen?
Nein. Bürgerinnen und Bürger können jederzeit zu den Sprechzeiten ohne Termin vorbeikommen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses?
Für die Beantragung genügt ein Ausweisdokument.
Sie müssen persönlich erscheinen, da die digitalen Fotos direkt vor Ort erstellt werden. HINWEIS: Papierbilder werden nicht mehr akzeptiert.
Was ist bei der erstmaligen Beantragung eines Ausweisdokuments (z. B. für Kinder) zu beachten?
Wenn noch kein Dokument existiert, ist zusätzlich die Geburtsurkunde vorzulegen.
Bei gemeinsamem Sorgerecht muss außerdem eine Einverständniserklärung des nicht anwesenden Sorgeberechtigten vorgelegt werden. Eine passende Einverständniserklärung finden Sie im Bereich Online-Dienste unter "Wohnen & Melden" zum Download.
Muss ich mein Ausweisdokument persönlich abholen?
Nein. Die Abholung kann auch von einer beauftragten Person erledigt werden. Dazu ist eine Vollmacht sowie das eigene Ausweisdokument der abholenden Person erforderlich. Eine passende Vollmacht finden Sie im Bereich Online-Dienste unter "Wohnen & Melden" zum Download.
Welche Unterlagen benötige ich für eine An- oder Ummeldung des Wohnsitzes?
Ausweisdokument - im besten Fall der gültige Personalausweis
Für Mieterinnen und Mieter:
Wohnungsgeberbestätigung - Formular vom Vermieter. HINWEIS: Der Mietvertrag allein reicht nicht aus. Eine passende Wohnungsgeberbestätigung finden Sie im Bereich Online-Dienste unter "Wohnen & Melden zum Download.
Services
Online, in der Tourist-Information oder im Ordnungsamt
Angelscheine erwerben
Angelscheine für Gewässer rund um Ribnitz-Damgarten können Sie bequem online über das Portal erlaubnis.angeln-mv.de erwerben. Alternativ erhalten Sie die Erlaubnisscheine auch direkt vor Ort in der Tourist-Information, Am Markt 14 oder im Ordnungsamt, Lange Straße 47.

Kontaktlinks Ordnungsamt
Bauanträge
Bauanträge sind beim Landkreis Vorpommern-Rügen einzureichen. Nur genehmigungsfreie Verfahren und Sondernutzungen im öffentlichen Raum werden direkt von der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten bearbeitet. Hier finden Sie die wichtigsten Hinweise zu Zuständigkeiten, Verfahren und Kontakten.
Wo muss ich einen Bauantrag für Ribnitz-Damgarten stellen?
Bauanträge werden beim Landkreis Vorpommern-Rügen, Amt für Bau und Naturschutz eingereicht. Die Stadt Ribnitz-Damgarten wird dabei im Verfahren beteiligt, ist jedoch nicht die Genehmigungsbehörde.
KONTAKT
Landkreis Vorpommern-Rügen
Amt für Bau und Naturschutz
Carl-Heydemann-Ring 67, 18437 Stralsund
Welche Unterlagen benötige ich für den Bauantrag?
Die erforderlichen Unterlagen hängen vom Vorhaben ab (z. B. Bauzeichnungen, Lageplan, statische Berechnungen). In der Regel stellt Ihr Architekt oder Ihre Architektin den Antrag. Das Bauamt des Landkreises stellt dazu Antragsformulare und Merkblätter online bereit.
Welche Rolle hat die Stadt Ribnitz-Damgarten im Verfahren?
Die Stadt prüft im Rahmen der Beteiligung u. a.:
ob das Vorhaben mit dem Bebauungsplan oder dem Flächennutzungsplan übereinstimmt,
ob die Erschließung gesichert ist (z. B. Straßen- oder Medienanschluss).
Die Entscheidung über die Baugenehmigung trifft jedoch ausschließlich der Landkreis.
Welche Bauvorhaben muss ich direkt bei der Stadt anzeigen?
Genehmigungsfreie, bzw. verfahrensfreie Bauvorhaben (z. B. Aufstellen von Containern, Baugerüsten, Carports oder Überdachungen) müssen bei der Stadtverwaltung Ribnitz-Damgarten als zuständige Genehmigungsbehörde angezeigt werden.
KONTAKT | Sachgebiet Planen und Bauen
Services Planen und Bauen
Rentensprechstunde
Hier finden Sie Antworten zu Terminen, Kontakten und Unterlagen für die Rentenberatung in Ribnitz-Damgarten.
Wann findet die Rentensprechstunde im Ribnitzer Rathaus statt?
Die Deutsche Rentenversicherung Nord führt jeden 1. Donnerstag im Monat eine Sprechstunde durch:
vormittags: 09:00 – 12:00 Uhr
nachmittags: 13:00 – 18:00 Uhr
Beratungsraum im Erdgeschoss, Zimmer 121.
Muss ich einen Termin vereinbaren?
Ja. Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin direkt bei der Deutschen Rentenversicherung Nord unter Telefon: 0381 3390.
Welche Unterlagen sollte ich mitbringen?
Personalausweis oder Reisepass
Rentenversicherungsnummer
vorhandene Rentenbescheide oder Schriftverkehr
Nachweise zu Ausbildungs-, Beschäftigungs- oder Kindererziehungszeiten
Kostet die Beratung etwas?
Nein, die Beratung der Deutschen Rentenversicherung Nord ist kostenfrei.
Wer berät mich außerdem zu Rentenfragen in Ribnitz-Damgarten?
Versicherungsälteste der Deutschen Rentenversicherung:
Frau Rita Falkert, Wasserstraße 44, 18311 Ribnitz-Damgarten.
Telefon: 03821 62258 oder 0170 690 3463
E-Mail: rita.falkertSPAMFILTER@t-online.de; www.rita-falkert-rdg.de
