Sportförderung
Engagement stärken
Sport spielt in Ribnitz-Damgarten eine zentrale Rolle: Er verbindet Menschen aller Generationen, fördert Gesundheit und Bildung, stärkt das Gemeinschaftsgefühl und überwindet soziale sowie kulturelle Grenzen.
Um dieses wertvolle Engagement nachhaltig zu unterstützen, fördert die Stadt Ribnitz-Damgarten den breitensportlichen Vereinsbetrieb durch gezielte finanzielle Maßnahmen.
Mit der neuen Sportförderrichtlinie, die am 1. Mai 2025 in Kraft tritt, schaffen wir transparente und verlässliche Rahmenbedingungen für die Förderung von Sportvereinen in unserer Stadt.

Förderrichtlinien
Wer kann die Förderung beantragen?
Zuwendungsberechtigt sind gemeinnützige Sportvereine, die:
im Vereinsregister eingetragen sind,
ihren Sitz und ihre Aktivitäten in Ribnitz-Damgarten haben,
dem Kreissportbund Vorpommern/Rügen und dem Landessportbund Mecklenburg-Vorpommern angehören.
Profisport ist von der Förderung ausgeschlossen.
Was wird gefördert?
Unsere Förderprioritäten liegen auf:
Kinder- und Jugendsport
ehrenamtlicher Sportarbeit
Behindertensport
besonderen Sportveranstaltungen in der Stadt
Zusätzlich können Zuschüsse beantragt werden für:
Ferien- und Freizeitmaßnahmen
sportliche Wettbewerbe und Meisterschaften
die Anschaffung von Sportmaterial
Fahrtkosten und Tagegelder
Aus- und Weiterbildungen von Übungsleitungen und Trainerpersonen
So läuft das Antragsverfahren ab
Für Veranstaltungen, Anschaffungen und Ausbildungen:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Sitzungstermin des zuständigen politischen Gremiums.
Für Fahrtkosten, Tagegelder und Pauschalförderung:
Reichen Sie Ihren Antrag digital und vierteljährlich ein – über das jeweilige Online-Formular oder per E-Mail.
Auszahlung und Nachweis
Nach Bewilligung durch die Stadt erfolgt die Auszahlung auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen (z. B. Rechnungen oder Belege). Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist über einen digitalen Verwendungsnachweis zu dokumentieren.
