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Jugendförderung

Chancen schaffen

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt. Ihre Ideen, Perspektiven und Talente bereichern das Leben in Ribnitz-Damgarten und gestalten unsere Gesellschaft aktiv mit.

Deshalb fördert die Stadt Ribnitz-Damgarten Projekte, Maßnahmen und Initiativen der offenen und freien Jugendarbeit, die Teilhabe, Bildung und soziales Miteinander unterstützen.

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Förderrichtlinien

Wer kann die Förderung beantragen?

Zuwendungsberechtigt sind Träger, Einrichtungen und Initiativen der Jugendarbeit, die:

  • ihren Sitz oder ein dauerhaftes Angebot in Ribnitz-Damgarten haben

  • gemeinwohlorientiert oder gemeinnützig tätig sind

  • Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre bereitstellen

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem:

  • Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

  • offene Jugendangebote und außerschulische Bildungsprojekte

  • Beteiligungsformate, z. B. Jugendforen, Workshops oder Aktionen

  • Veranstaltungen zur Stärkung sozialer Kompetenzen oder zur Demokratieförderung

Darüber hinaus sind Zuschüsse möglich für:

  • Material- und Sachkosten

  • Mieten, Technik oder Transportkosten

  • Honorare für pädagogische Fachkräfte oder Projektleitungen

  • Öffentlichkeitsarbeit und Begleitmaterialien

So läuft das Antragsverfahren ab

Für Veranstaltungen, Anschaffungen und Bildungsmaßnahmen:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Sitzungstermin des zuständigen politischen Gremiums.

Für Fahrtkosten, Tagegelder und Pauschalförderung:
Reichen Sie Ihren Antrag digital und vierteljährlich ein – über das jeweilige Online-Formular oder per E-Mail.

Auszahlung und Nachweis
Nach Bewilligung durch die Stadt erfolgt die Auszahlung auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist über einen digitalen Verwendungsnachweis zu dokumentieren.