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Jugendförderung

Chancen schaffen

Kinder und Jugendliche sind die Zukunft unserer Stadt. Ihre Ideen, Perspektiven und Talente bereichern das Leben in Ribnitz-Damgarten und gestalten unsere Gesellschaft aktiv mit.

Deshalb fördert die Stadt Ribnitz-Damgarten Projekte, Maßnahmen und Initiativen der offenen und freien Jugendarbeit, die Teilhabe, Bildung und soziales Miteinander unterstützen.

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Förderrichtlinien

Wer kann die Förderung beantragen?

Zuwendungsberechtigt sind Träger, Einrichtungen und Initiativen der Jugendarbeit, die:

  • ihren Sitz oder ein dauerhaftes Angebot in Ribnitz-Damgarten haben

  • gemeinwohlorientiert oder gemeinnützig tätig sind

  • Angebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis 27 Jahre bereitstellen

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem:

  • Freizeit- und Ferienmaßnahmen für Kinder und Jugendliche

  • offene Jugendangebote und außerschulische Bildungsprojekte

  • Beteiligungsformate, z. B. Jugendforen, Workshops oder Aktionen

  • Veranstaltungen zur Stärkung sozialer Kompetenzen oder zur Demokratieförderung

Darüber hinaus sind Zuschüsse möglich für:

  • Material- und Sachkosten

  • Mieten, Technik oder Transportkosten

  • Honorare für pädagogische Fachkräfte oder Projektleitungen

  • Öffentlichkeitsarbeit und Begleitmaterialien

So läuft das Antragsverfahren ab

Für Veranstaltungen, Anschaffungen und Bildungsmaßnahmen:
Bitte stellen Sie Ihren Antrag mindestens 2 Wochen vor dem Sitzungstermin des zuständigen politischen Gremiums.

Für Fahrtkosten, Tagegelder und Pauschalförderung:
Reichen Sie Ihren Antrag digital und vierteljährlich ein – über das jeweilige Online-Formular oder per E-Mail.

Auszahlung und Nachweis
Nach Bewilligung durch die Stadt erfolgt die Auszahlung auf Antrag mit entsprechenden Nachweisen. Die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel ist über einen digitalen Verwendungsnachweis zu dokumentieren.

Formulare zum Download